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Rechtsdienstleistungen

Der Rechtshilfeumfang ist im Grunde genommen unbeschränkt, denn ohne sich dessen bewusst zu werden, tritt jeder von uns tagtäglich in Rechtsverhältnisse verschiedener Art, wie zum Beispiel das Abschließen von Kauf- und Transportverträgen oder verschiedenartige vermögensrechtliche Beziehungen. Unsere Anwaltskanzlei ist fachlich sowie auch personell bereit, die Rechtshilfe in folgenden Gebieten zu gewähren:

Vertretung der natürlichen sowie auch der juristischen Personen in Gerichtsverfahren aller Instanzen
Rechtshilfe im Falle eines Schadenersatzanspruchs inklusive die durch die Ausübung der öffentlichen Gewalt verursachten Schadenersatzansprüche
Verfassen der Kauf-, Kredit-, Immobilien- und Mietverträge
Wohnungsrecht
Scheidungsrecht, Vertretung in der Vormundschaftswesen
Persönlichkeitsschutz
Verteidigung in einem Strafverfahren vor polizeilichen Organen und Gerichten
Rechtshilfe und Vertretung der Beschädigten in einem Strafverfahren
Vertretung der Personen in einem Ordnungswidrigkeitsverfahren im Straßenverkehr und in einem Verfahren gemäß Baugesetz
Gewährung der Rechtshilfe den nichtstaatlichen Gesundheitseinrichtungen und freien Berufen
Handelsrecht (Korporationsrecht für privat und auch öffentlich handelsfähige Gesellschaften, Regelung der Rechtsverhältnisse in der Gesellschaft, Vorstandssitzungen, Hauptversammlungen, Übereinkünfte der Aktionäre, Fusionen und Akquisitionen, Handelsobligationsrecht, rechtliche Überprüfung – due diligence)
Recht des geistlichen Eigentums
Arbeitsrecht ( Verarbeitung der Arbeitsverhältnisse vom höheren Management und anderen Arbeitnehmerkategorien, individuelle und Rahmenarbeitsverträge, Belohnung, Abfindungen und Konkurrenzklausel, Vertretung in arbeitsrechtlichen Streitungen)
Eintreibung von Forderungen infolge der Handelsbeziehungen
Vertretung in einem Verfahren gemäß Gesetz über die öffentlichen Aufträge
Internetrecht
Konkursrecht
Vermögensverwaltung
Vertretung der ausländischen Staatsangehörigen vor den staatlichen Institutionen der Tschechischen Republik
Internationales Privatrecht
Wechselrecht
Vertretung in Schiedsverfahren
Europarecht (Verfassen der Beschwerden und Vertretung vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassbourg)
freier Informationszugang
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In den unten angegebenen Themen haben wir versucht, die am häufigsten wiederholten Rechtsproblemebereiche zusammenzufassen, die von unserer Kanzlei gelöst werden.

1) Vermögensrechtliche Verhältnisse zwischen den Ehepartnern

Durch die Eheschließung entsteht zwischen den Ehepartnern eine vermögensrechtliche Beziehung - das sogenannte Gemeinschaftsvermögen der Ehegatten. Das Vermögen, das die Ehepartner im Laufe der Ehe erwerben, ist also ihr gemeinsames Vermögen, mit Ausnahme von Gaben, Erbschaft und anderen im Gesetz angeführten Fällen. Falls die Ehe aufgehoben wird, erlischt zugleich auch das Gemeinschaftsvermögen. Unter diesen Umständen ist es empfehlenswert, einen Vertrag in der Schriftform abzuschließen, in dem das erworbene Vermögen ausgeglichen wird. Es besteht auch die Möglichkeit, dass das Gericht über den Ausgleich entscheidet. Das Gesetz ermöglicht auch, den Umfang des gemeinschaftlichen Vermögens der Ehegatten schon vor der Eheschließung oder im Verlauf der Ehe zu regeln, und zwar durch ein Abkommen der Verlobten oder der Ehegatten.

2) Anleihe und ihre Sicherung

Bei einem Kreditvertrag ist zwar keine Schriftform vorgeschrieben, die Schriftform ist aber wegen eines möglichen Streits zu empfehlen. Es ist möglich, zwischen dem Schuldner und dem Gläubiger als Belohnung für die Anleihe eine Verzinsung zu vereinbaren, dies darf aber nicht gegen Anstand verstoßen. Als Sanktion für den Verzug kommen Verzugszinsen, Vertragsstrafe o.Ä. in Frage. Zur Sicherstellung der Verpflichtung sind verschiedene rechtliche Maßnahmen zu treffen, z.B. Pfandrecht, Vertragsstrafe, Wechsel, Haftung oder Anerkennung der Verpflichtung in Form von einem Notariatsakt.

3) Firmenvertretung für Pauschalbelohnung

In dem sich ständig wechselnden rechtlichen Umfeld ist jedem Unternehmungssubjekt die Zusammenarbeit mit einem qualifizierten, tagtäglich in der Praxis wirkenden und eigene Praxis betreibenden Juristen zu empfehlen. Ein Jurist im festen Arbeitsverhältnis ist nicht immer kostengünstig. Es ist vom Vorteil, einen Vertrag über die Gewährung der Rechtshilfe für Pauschalbelohnung mit einem Rechtsanwalt abzuschließen. Der Rechtsanwalt bereitet für seinen Mandanten die bestellten Schriftstücke vor, sichert seine Vertretung in Streitsachen, bei Verhandlungen mit Behörden, Institutionen und Vertragspartnern, gewährt ihm entsprechende Rechtshilfe in seiner Kanzlei oder direkt im Sitz des Mandanten.

4) Recht im Internet

Obwohl es scheint, dass im Internet alles möglich ist, ist es notwendig auch bei diesem Medium zur Kenntnis zu nehmen, dass es gewisse Rechtsvorschriften gibt, die einzuhalten sind. Das Wahren dieser Regelungen ist häufig sehr problematisch und langwierig. Im Zusammenhang mit Internet ist äußerst aktuell die Problematik von Domänen, des Internetgeschäfts, unlauteren Wettbewerbs, des Persönlichkeitsschutzes und die Problematik der Rechtshandlung. Derzeitige Rechtsvorschriften ermöglichen es, die Klage mittels elektronischer Post zu erheben, sowie auch mit staatlichen Institutionen und Behörden mittels Internet zu kommunizieren. Mit Rücksicht auf manche technische Klippen der Internetarbeit besteht der Bedarf daran, über Risiken informiert zu sein, die aus der Rechtssicht bei der Internetbenutzung entstehen können.

5) Immobilienübertragung

Der Vertragswirkungskreis, der mit der Entstehung, Übertragung oder mit dem Untergang dinglicher Rechte (Eigentumsrecht, Pfandrecht, Reallast) zu Immobilien verbunden ist, erfordert umfangreiche Fachkenntnisse. Damit solche Verträge rechtskräftig werden, verlangt man die Einverleibungsbewilligung durch zuständiges Katasteramt. Für die Vorbereitung solcher Verträge sind zuerst der Auszug aus dem Liegenschaftskataster (das sogenannte Eigentumsblatt) und der Erwerbstitel zu besorgen, also derjenige Vertrag oder diejenige Urkunde, mittels deren der bestehende Besitzer das Eigentumsrecht zu gegenständlichen Immobilien erworben hat. Die Rechtsexperten unserer Kanzlei sind bereit, folgende Beratung zu gewähren: Beratung bei Vereinbarung über den Inhalt des Immobilienübertragungsvertrags, das Angebot verschiedener Varianten der Risikoausscheidungen, die mit einer entgeltlichen Übertragung verbunden sind, Steueraspekte der gedachten Übertragung beurteilen, die Beteiligten im Verfahren vor dem Katasteramt vertreten und für den Mandanten die Steuerpflicht erledigen.

6) Verteidigung in einem Strafverfahren

Jedem Mandanten wird durch die verfassungsmäßige Ordnung der Tschechischen Republik die Möglichkeit gewährleistet, bei einer Verhandlung mit staatlichen Institutionen von einem Rechtsanwalt vertreten zu werden. Vor allem bei einem Strafverfahren entsteht das Bedürfnis nach der Vertretung, denn bei einer Strafverfolgung werden Personenrechte und Freiheit bedroht. Verteidigung einer Person in einem Strafverfahren darf nur von dem Rechtsanwalt übernommen werden, und zwar auf Grund der erteilten Vollmacht oder bei dem vom Gesetz vorgeschriebenem Anwaltszwang bestimmt den Verteidiger das Gericht.

7) Wohnungsrecht

Das Recht an Wohnungen und Geschäftsräume betrifft im Allgemeinen jede Person. Diese Problematik hängt sehr eng mit Miete, Untermiete, sowie auch mit Wohnungs- und Geschäftsraumeigentum zusammen. Die Rechtsvorschriften in diesem Bereich erfahren ständige Änderungen und es kommt häufig vor, dass sie vom Verfassungsgericht geändert oder aufgehoben werden. In kurzer Zeit erstehen viele mit der definitiven Deregulierung der Wohnungsmiete zusammenhängende Streitigkeiten. Nur durch einwandfreie Regelung der Vertragsverhältnisse zu Wohnungen und Geschäftsräumen kann man den möglichen aufwändigen Gerichtsprozessen vorbeugen. In dieser Hinsicht verfügen wir über praktische Erfahrungen im Verfassen solcher Urkunden. Denn wir sind in der Lage, die zwischen den Vertragsparteien zu entstehenden Streitigkeiten vorauszusehen.

8) Eintreibung von Forderungen - öffentliche Versteigerung und Gerichtsexekution

Das wichtigste Ziel eines Gerichtsverfahrens ist es, die Befriedigung des Anspruchs oder Forderungsberichtigung zu erreichen. In dieser Sicht ist die Existenz der öffentlichen Versteigerung ein Instrument, der die Gläubigerstellung wesentlich verbessert. Das Vorhandensein einer öffentlichen, von einem Privatsubjekt ausgeführten Versteigerung ermöglicht die Forderungsberichtigung aus dem Versteigerungsertrag. Diese Möglichkeit schätzen vor allem die weitsichtigen Gläubiger ein, die das Liegenschaftspfandrecht oder das Pfandrecht zu einer beliebigen beweglichen Sache begründet haben. Außerdem ist es vom Vorteil, dass die mit der Ausführung der Versteigerung verbundenen Kosten aus dem Ertrag gedeckt werden. Zusammen mit Einrichtung eines Pfandrechtes ist weiter geeignet, auch die mit dem Gerichtsverfahren zusammenhängenden Verzögerungen und Schwierigkeiten zu eliminieren, und zwar durch eine Vereinbarung eines notariellen oder Vollstreckungseintragung über die Bewilligung zur direkten Vollstreckbarkeit. In solchem Fall ermöglicht schon einfache Nichterfüllung der Verpflichtung die Exekution zu führen. In unserer Rechtsordnung gibt es neu den sogenannten Gerichtsvollzieher, der unter bestimmten Bedingungen berechtigt ist, für den Gläubiger seine Forderungen einzutreiben. Der Vollzieher verfügt über Kompetenzen zur Absicherung von Forderungen gegenüber dem Schuldner. Der Vollzieher hat auch die Befugnis dazu, mittels der entsprechenden Handlungen die Forderungen bestens zu befriedigen.

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